· Nachricht · Umgang mit dem Finanzamt
Steuererklärung 2011: Welche Belege müssen Sie Ihrer ELSTER-Erklärung beifügen?
| Welche Belege trotz Übermittlung der Steuererklärung 2011 per ELSTER zwingend in Papierform nachzureichen sind, erläutert ein Merkblatt unter www.elster.de . |
Nachfragen des Finanzamts vermeiden Sie, wenn Sie „ausgefallene“ Werbungskosten (= Steuerminderungstatbestände mit Ausnahmecharakter) oder hohe Steuerabzugsposten auch dann mit Quittungen und plausiblen Argumenten untermauern, wenn das Gesetz keine entsprechende Nachweispflicht vorsieht.
Die aktuelle Ausgabe des WISO-SteuerBrief können Sie hier kostenlos anfordern: https://www.iww.de/wiso/probeheft
Quelle: ID 33563890