· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Zwangsgelder: Nicht zahlen, sondern handeln!
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.practax.de
| Sie erhalten Post vom Finanzamt. Leider nicht die erhoffte Steuererstattung, sondern ein Zwangsgeld in Höhe von saftigen 500 Euro. Scheinbar haben Sie versäumt, Ihre Steuererklärung pünktlich abzugeben. Ärgerlich, doch was nun? Müssen Sie das Zwangsgeld wirklich zahlen oder können Sie sich irgendwie herauswinden? SSP liefert die Antwort. |
Wann sind Zwangsgelder überhaupt zulässig?
Das Finanzamt kann die Durchsetzung von nahezu allen Verwaltungsakten im gesamten Besteuerungsverfahren über § 328 AO mittels Zwangsgeld erzwingen. Dazu gehören in der Praxis insbesondere
- die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung und
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