23.12.2014 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Fotovoltaikanlage: FG München kippt Vorsteuerabzugs-Modell
| Lassen Sie ein Dach sanieren, bevor Sie darauf eine Fotovoltaikanlage installieren, gewährt das Finanzamt nur einen anteiligen Vorsteuerabzug. Um den vollen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können, hat sich das Modell etabliert, dass nicht der Hauseigentümer, sondern ein Dritter die Fotovoltaikanlage betreibt. Dieses Modell führt aber nicht zum gewünschten Ergebnis, so das Fazit einer Entscheidung des FG München. |
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