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  • 08.09.2022 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Privater Schwimmunterricht für Kleinkinder ist steuerpflichtig

    | Umsätze aus Leistungen einer Schwimmschule sind umsatzsteuerpflichtig. Und zwar unabhängig davon, ob sich das Kursangebot an Säuglinge (bis zwölf Monate) oder Kleinkinder (12 bis 36 Monate) richtet. Das hat der BFH in einer Ergänzungsentscheidung zu einem EuGH-Urteil klargestellt. |