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  • 23.05.2014 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Pseudonym-Verkauf bei eBay: Wer schuldet die Umsatzsteuer?

    | Versteigern Eheleute über ein gemeinsames privates eBay-Mitgliedskonto über ein Pseudonym Gegenstände, darf das Finanzamt bei Feststellung einer umsatzsteuerpflichtigen Betätigung nicht automatisch einen Steuerbescheid an beide Ehegatten adressieren. Es muss den richtigen Unternehmer herausfinden; sonst ist der Bescheid rechtswidrig. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg klargestellt. |

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