· Fachbeitrag · Umzug
Neue Umzugskostenpauschalen ab März 2024: So optimieren Sie Ihren Werbungskostenabzug
| Ein Umzug kann eine kostspielige Angelegenheit sein. Gut, dass man zumindest einen Teil der Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen kann. Immer noch ein bisschen mehr rausholen, lässt sich dank der Umzugskostenpauschalen ‒ und die werden ab März 2024 erhöht. Grund und Anlass genug für SSP, einen Blick auf die Abzugsmöglichkeiten für Umzüge zu werfen und Sie mit den neuen Pauschalen vertraut zu machen, damit Sie keinen Cent verschenken. |
Umzug muss beruflich veranlasst sein
Um Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen zu können, müssen Sie zunächst das Finanzamt davon überzeugen, dass Sie aus beruflichen Gründen umgezogen sind. Wann ein Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen erfolgt, ist in den Lohnsteuer-Richtlinien (LStR 9.9) festgelegt:
- Sie ziehen im überwiegenden beruflichen Interesse Ihres Arbeitgebers um (z. B. Einzug in eine Dienstwohnung)
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig