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  • 24.11.2015 · Fachbeitrag · Unterhaltsleistungen

    Erhöhungsbetrag bei Unterhaltsleistungen: Kein Nachweis nötig

    | Unterstützen Sie bedürftige Personen, können Sie im Jahr 2015 bis zu 8.472 Euro (2014: 8.354 Euro) als außergewöhnliche Belastung abziehen. Dieser Höchstbetrag erhöht sich noch um Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung der Person, die Sie unterstützen. Und zwar ohne dass Sie nachweisen müssen, dass Sie die diese Beitragszahlungen finanziell tragen. Das hat die OFD N ordrhein-Westfalen klargestellt. |