21.07.2016 · Fachbeitrag · Unterhaltsleistungen
„Erwerbsobliegenheit“: Muss das Kriterium immer vorliegen?
| Das Erwerbsobliegenheits-Kriterium muss auch in Deutschland geprüft werden. Unterhaltsleistungen sind nur dann absetzbar, wenn feststeht, dass die unterhaltene Person alles getan hat, um mit ihrer eigenen Arbeitskraft ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Diese Meinung vertritt das FG Niedersachsen. Weil es damit der steuerzahlerfreundlicheren Auffassung der Finanzverwaltung widerspricht, liegt der Ball jetzt beim BFH. |
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