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  • 14.08.2015 · Fachbeitrag · Vermietung

    BMF nimmt zu nachträglichen Schuldzinsen Stellung

    | Haben Sie in der Vergangenheit eine vermietete Immobilie verkauft und hat der Verkaufserlös nicht ausgereicht, um das Immobiliendarlehen zu tilgen, können Sie die Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung geltend machen. Die folgende Übersicht fasst das Anwendungsschreiben aus dem BMF zusammen (BMF, Schreiben vom 27.7.2015, Az. IV C 1 – S 2211/11/10001, Abruf-Nr. 145044 ). |