· Fachbeitrag · Vermietung
Leerstandszeit bei Untervermietung: Kein Werbungskostenabzug
| Selbst wenn ein Vermietungsbemühen nachgewiesen werden kann, scheidet bei einer Untervermietung der Werbungskostenabzug für ein leerstehendes Zimmer aus, so die Meinung des FG Berlin-Brandenburg. |
PRAXISHINWEIS | Das FG behandelt Untervermieter damit schlechter als „normale“ Vermieter (Urteil vom 7.12.2010, Az: 5 K 5235/07; Abruf-Nr. 113448). Betroffene Untervermieter sollten sich gegen diese Ungleichbehandlung wehren, Einspruch einlegen und Ruhen ihres Verfahrens beantragen. Den Weg dazu öffnet die Revision, die der Untervermieter beim BFH eingelegt hat (Az: IX R 19/11). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2011 | Seite 4 | ID 29674060