08.07.2014 · Fachbeitrag · Vermietung
Strafverteidigungskosten sind als Werbungskosten abziehbar
| Unterstellt Ihnen das Finanzamt bei der Vermietung einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch und bekommen Sie letztlich Recht, können Sie die hierbei angefallenen Strafverteidigungskosten als Werbungskosten aus Vermietung geltend machen. Diese Auffassung vertritt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen. |
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