· Fachbeitrag · Werbungskosten
Auslandsreisen: Wo neue Pauschbeträge gelten
| Unternehmer und Arbeitnehmer, die im Jahr 2016 beruflich ins Ausland verreisen, können Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten geltend machen. Welche Pauschbeträge im jeweiligen Land gelten, steht in einem Schreiben aus dem BMF. |
Die steuerliche Behandlung von Auslandsreisen
Um bei Auslandsreisen den Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug zu optimieren, sollten Sie vier Punkte besonders beachten (BMF, Schreiben vom 9.12.2015, Az. IV C 5 - S 2353/08/10006:006, Abruf-Nr. 146058):
- Verpflegung: Die Pauschalen für Verpflegungsaufwendungen können als Werbungskosten geltend gemacht oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
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