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  • 07.02.2018 · Nachricht · Werbungskosten

    Dauertestamentsvollstreckung: So teilen Sie Werbungskosten auf

    | Erben Sie Grund- und Kapitalvermögen und müssen Sie 20 Jahre lang eine feste Vergütung an einen Testamentsvollstrecker bezahlen, stellt sich die Frage, bei welcher Einkunftsart die Vergütung als Werbungskosten abziehbar ist. Der BFH hat sich jetzt für eine Aufteilung nach dem jeweiligen Wert des Nachlasses ausgesprochen. |