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  • 05.03.2015 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Dienstzimmer eines Försters unbeschränkt steuerlich absetzbar

    | Sieht eine Regelung im Arbeitsvertrag vor, dass ein Arbeitnehmer in seiner Wohnung ein Dienstzimmer unterhalten muss, kann er die entsprechenden Kosten in vollem Umfang als Werbungskosten absetzen. Das hat das FG Köln rechtskräftig bei einem Förster entschieden. |