· Fachbeitrag · Werbungskosten
Doppelte Haushaltsführung: FG Münster erleichtert Abzug bei Unverheirateten
| Beantragen Sie in Ihrer Steuererklärung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Werbungskosten für eine Zweitwohnung, steht und fällt der Abzug mit dem Nachweis, dass Sie am Ort Ihres Lebensmittelpunkts einen eigenen Haushalt unterhalten. Das FG Münster hat diesen Nachweis jetzt für Unverheiratete erheblich erleichtert. |
Beispiel verdeutlicht Problematik
Die Problematik wird am besten anhand eines Beispiels deutlich.
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Frau Huber und Herr Müller sind ein Paar, leben aber noch in zwei verschiedenen Wohnungen. Frau Huber hat zudem an ihrem 100 Kilometer entfernten Beschäftigungsort eine Zweitwohnung. Frau Huber entschließt sich im Januar, zu Herrn Müller zu ziehen. Die Wochenenden und ihren Urlaub verbringt sie anschließend in dieser Wohnung. Im Dezember heiraten die beiden. Frau Huber meldet ihren Wohnsitz erst im Dezember um. Nachweise, dass sie sich finanziell an den Kosten des Haushalts ihres Partners beteiligt hatte, kann sie nicht erbringen. Dafür legt sie Bestätigungen von Freunden vor, die ihr beim Umzug in Herrn Müllers Wohnung geholfen haben sowie Bestätigungen von Nachbarn, dass sie die Wochenenden und den Urlaub in der gemeinsamen Wohnung verbracht. |
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