03.03.2021 · Nachricht · Werbungskosten
FAZ-Abo bleibt nicht absetzbar
| Auch der Sprecher des Vorstands einer Bank-AG kann Aufwendungen für den Bezug einer Tageszeitung (hier FAZ) nicht als Werbungskosten absetzen. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. Die Argumentation, die tagesaktuelle Information über Finanzen, Politik und Wirtschaft sei wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit des Bankers und diese Information liefere eben lediglich die FAZ oder das Handelsblatt, ließ das FG nicht gelten. Selbst für eine anteilige Anerkennung der Kosten sah es keinen Raum. |
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