23.04.2014 · Fachbeitrag · Werbungskosten
Gebühren für Reisepass können Werbungskosten darstellen
| Wer sich einen (Express-)Reisepass ausstellen lässt, weil er kurzfristig aus beruflichen Gründen eine Auslandsreise antreten muss, kann die Gebühren als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen. Das hat das Finanzgericht (FG) Saarland klargestellt. |
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