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  • 24.11.2014 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung separat abziehbar

    | Die Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung sind seit dem 1. Januar 2014 auf durchschnittlich 1.000 Euro pro Monat begrenzt. Maklerkosten, die für die Anmietung der Zweitwohnung entstehen, sind als Umzugskosten zusätzlich neben den 1.000 Euro monatlich abziehbar. Das ergibt sich aus einem Anwendungsschreiben des BMF. |