26.03.2020 · Nachricht · Werbungskosten
Unfall auf dem Weg zur Arbeit: BFH klärt Werbungskostenabzug
| Erleidet ein Steuerzahler auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er zumindest die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Diese werden – im Gegensatz zu z. B. Reparaturkosten – nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst. Das hat der BFH entschieden, die Finanzverwaltung sieht es aber immer noch steuerzahlerfreundlicher. |
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