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  • · Nachricht · Werbungskosten

    Verfassungsbeschwerde zur Absetzbarkeit der Fahrten zur Arbeit nicht angenommen

    | Das BVerfG wird nicht darüber entscheiden, ob es verfassungskonform ist, dass Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren, ihre tatsächlichen Kosten ansetzen können, Arbeitnehmer, die den privaten Pkw nutzen, aber auf die Entfernungspauschale begrenzt sind. Das BVerfG teilt SSP auf Anfrage mit, dass die Verfassungsbeschwerde mit dem Az. 2 BvR 308/17 mit Beschluss vom 07.07.2017 nicht angenommen wurde. |

    Quelle: ID 44810529