Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.03.2024 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Verlorener Prozess um Arbeitszimmer: FG Münster bejaht WK-Abzug der Prozesskosten

    | Vor das Finanzgericht ziehen lohnt sich. Das hat der jüngste Rechenschaftsbericht des BFH ergeben. 49 Prozent der Revisionen waren in 2023 nämlich erfolgreich. Doch selbst wenn man verliert, „ist nicht alles verloren“. Dann winkt zumindest der Werbungskostenabzug der Prozesskosten. Das hat das FG Münster in einem Prozess um die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers festgestellt. |