12.04.2016 · Fachbeitrag · Werbungskosten/Betriebsausgaben
Arbeitsmittel: Aus Esstisch-Urteil die richtigen Lehren ziehen
| Benötigen Sie zu Hause aus beruflichen Gründen Schreibtisch und Stühle, sollten Sie auf die Kosten achten und darauf, wo Sie die Möbel kaufen. Denn für eine teure Esstischgruppe, die teils privat und teils beruflich genutzt wird, ist nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz überhaupt kein Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug möglich. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig