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  • 12.04.2016 · Fachbeitrag · Werbungskosten/Betriebsausgaben

    Arbeitsmittel: Aus Esstisch-Urteil die richtigen Lehren ziehen

    | Benötigen Sie zu Hause aus beruflichen Gründen Schreibtisch und Stühle, sollten Sie auf die Kosten achten und darauf, wo Sie die Möbel kaufen. Denn für eine teure Esstischgruppe, die teils privat und teils beruflich genutzt wird, ist nach Ansicht des FG Rheinland-Pfalz überhaupt kein Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug möglich. |