· Fachbeitrag · Werbungskosten/Betriebsausgaben
Diese Steuerberatungskosten können Steuerzahler steuermindernd geltend machen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen. Getreu diesem Motto wenden sich viele Steuerbürger an steuerlich versierte Personen wie Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine. Sie lassen sich umfassend in steuerlichen Angelegenheiten beraten und sparen in den allermeisten Fällen Steuern. Doch was ist mit den Kosten, die für die Leistungen der Berater entstanden sind? In welchen Fällen lassen sich sogar diese von der (gesparten) Steuer absetzen? SSP zeigt anhand der unterschiedlichsten Beratungsbereiche, wo Abzugsmöglichkeiten bestehen. |
Die Grundsätze zum Kostenabzug
Seit dem Jahr 2006 sind die Abzugsmöglichkeiten von Steuerberatungskosten stark eingeschränkt. Während Sie bis 2005 die Kosten als Sonderaus-gaben nach § 10 EStG abziehen konnten, wurde dies durch eine verfassungsgemäße Gesetzesänderung abgeschafft (u. a. BFH, Urteil vom 04.02.2010, Az. X R 10/08, Abruf-Nr. 101215).
Sonderausgabenabzug hat seit 2006 ausgedient
Ein Abzug von Steuerberatungskosten kommt grundsätzlich nur noch in Betracht, wenn die Aufwendungen Werbungskosten (§ 9 EStG) oder Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) darstellen. Andernfalls handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 EStG). Die Details zur Kostenaufteilung regelt das BMF-Schreiben vom 21.12.2007 (Az. IV B 2 ‒ S 2144/07/0002, Abruf-Nr. 080630).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig