· Fachbeitrag · Werbungskosten/Betriebsausgaben
Häusliches Arbeitszimmer: Urteil eröffnet Außendienstmitarbeitern neue Abzugschancen
| Ein Außendienstmitarbeiter erbringt seine qualifizierten Arbeiten vor Ort beim Kunden. Folglich kann das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Außendienstlers darstellen. Diese - von der Finanzverwaltung bisher vertretene - arg fiskalische Auffassung steht nach einer aktuellen Entscheidung des FG Münster endlich ernsthaft zur Disposition. |
Wo finden die qualifizierteren Arbeiten statt?
Im konkreten Fall erklärte ein selbstständiger Handelsvertreter, dass die Besuche beim Kunden die Arbeiten im häuslichen Arbeitszimmer lediglich abrunden. Die qualifizierteren Arbeiten fänden im Arbeitszimmer statt. Dort verrichte er unter anderem folgende Tätigkeiten:
- Kundenakquise
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