· Fachbeitrag · Abfindung
NZB beim BFH: Ist Sonderzahlung für vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses begünstigt?
| Sind Zahlungen des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses neben der regulären Abfindung erhalten, eine steuerbegünstigte Entschädigung nach § 34 Abs. 1 EStG? Diese Frage lässt eine Steuerzahlerin mittels einer Nichtzulassungsbeschwerde vom BFH klären. |
Aufhebungsvertrag und Abfindungszahlung
Im konkreten Fall hatte ein Unternehmen mit einer Mitarbeiterin einen Aufhebungsvertrag geschlossen, wonach das Arbeitsverhältnis zum 31.12.2016 enden sollte. Als Entschädigung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes erhielt sie eine Abfindung in Höhe von ca. 102.000 Euro. Ferner wurde sie unter Fortzahlung des laufenden Gehalts zzgl. 13. Monatsgehalt und variablem Gehaltsbestandteil vom 01.05.2016 bis 31.12.2016 unwiderruflich freigestellt.
Zahlung zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ‒ kein § 34 EStG
Der Aufhebungsvertrag räumte der Frau das Recht ein, im Zeitraum der Freistellung vorzeitig zu kündigen. In diesem Fall sollte sich die Abfindung um die Bruttovergütungen erhöhen, die ihr bei Fortlaufen des Arbeitsverhältnisses bis 31.12.2016 ohnehin zugeflossen wären. Die Dame machte von dieser Sprinterklausel Gebrauch und beendete das Arbeitsverhältnis zum 31.05.2016.
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