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  • · Fachbeitrag · ARBEITGEBERLEISTUNGEN

    Ab diesem Jahr kann der Arbeitgeber Betreuungsleistungen steuerfrei bezuschussen

    | Mit dem Zollkodex-Anpassungsgesetz hat der Gesetzgeber das Instrumentarium an steuerfreien Arbeitgeberleistungen um ein weiteres Modul erhöht: Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit, Aufwendungen des Arbeitnehmers für kurzfristige Betreuungsleistungen für Kinder und pflegebedürftige Angehörige steuerfrei zu bezuschussen. |

    Der neue § 34a EStG

    Die Neuregelung in § 3 Nr. 34a EStG soll es Arbeitnehmern mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen erleichtern, Arbeit und Familie besser unter einen Hut zu bringen. § 3 Nr. 34a EStG hat zwei Bestandteile:

     

    • 1. Steuerfrei sind Zahlungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen, das den Arbeitnehmer hinsichtlich der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät oder hierfür Betreuungspersonen vermittelt (keine Begrenzung der Höhe nach).