· Fachbeitrag · Berufliche Auswärtstätigkeit
BFH bleibt bei seiner Linie: Ein Leiharbeiter hat keine regelmäßige Arbeitsstätte
| Dass ein Leiharbeitnehmer in der Einrichtung eines Kunden seines Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, wurde vom BFH schon im Jahr 2010 entschieden. Weil die Finanzverwaltung dieses Urteil nicht anerkennen wollte, haben die Münchner Richter jetzt noch einmal nachgelegt. |
Die Grundsätze zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei Leiharbeitern
Da ein Leiharbeitnehmer beim Kunden seines Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, befindet er sich dauernd auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit (BFH, Urteil vom 17.6.2010, Az. VI R 35/08; Abruf-Nr. 102815). Das hat für Leiharbeiter zwei positive Steuerfolgen:
- 1.Fahrten mit dem eigenen Pkw zur Leiharbeitsstätte dürfen sie mit 30 Cent je Kilometer für die Hin- und Rückfahrt ansetzen.
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