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  • 23.02.2023 · Nachricht · Dienstwagen

    BFH: Keine Schätzung bei Fahrtenbuchmethode

    | Wer für seinen Dienstwagen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, muss alle Kosten einzeln und belegmäßig nachweisen. Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines Dienstwagens aus. Das hat der BFH klargestellt. |