Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung

    FG Münster erweitert Abzugsmöglichkeiten für Unverheiratete

    | Das FG Münster hat die Möglichkeiten für Unverheiratete erweitert, eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt zu bekommen. Laut FG ist es nicht erforderlich, dass sich der Steuerzahler, der am Beschäftigungsort eine Wohnung besitzt, seinen Lebensmittelpunkt aber in der Wohnung des Lebenspartners hat, an den Kosten dieser Wohnung beteiligt. Es ist auch nicht erforderlich, dass am Lebensmittelpunkt der Erstwohnsitz ist. |

     

    Entscheidend ist für das FG vielmehr, dass genügend Indizien vorliegen, dass die Wohnung tatsächlich den Lebensmittelpunkt darstellt und der Arbeitnehmer, der die doppelte Haushaltsführung geltend macht, die Haushaltsführung am Lebensmittelpunkt zumindest mitbestimmt. Hier gelte etwas anderes als für Kinder, die in den Haushalt der Eltern nur eingegliedert sind - und deshalb ohne Kostenbeteiligung keine doppelte Haushaltsführung anerkannt bekommen (Urteil vom 20.12.2011, Az. 1 K 4150/08 E; Abruf-Nr. 120204).

     

    PRAXISHINWEIS  | Eine Entgeltlichkeit ist für das FG zwar ein Indiz, aber keine unerlässliche Voraussetzung für das Vorliegen eines eigenen Hausstands und eines „Mitbestimmens der Haushaltsführung“. Indizien für letzteres waren für das FG, dass der Steuerzahler

    • genau zu der Zeit, als er in die Wohnung des Lebenspartners umgezogen war, einen Wohnungswechsel am Arbeitsort vorgenommen hatte (= Umzug in eine kleinere Wohnung) und
    • sich an praktisch allen Wochenenden und im Urlaub in der privaten Wohnung aufhielt.
     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 2 | ID 31283540