· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Bundespolizei: Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten steuerfrei?
| Ist die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten, die Bundespolizisten erhalten, steuerfrei? Mit dieser Frage, der SSP Steuern sparen professionell schon in der Januar-Ausgabe 2016 (Seite 3) nachgegangen ist, muss sich jetzt der BFH befassen. Das FG Niedersachsen ist zuvor in zwei Urteilen überraschenderweise zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt. |
So sieht es die Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach §§ 17a bis 17d der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) steuerpflichtig ist. Begründung: Diese Zulage hat ab dem 1. Oktober 2013 die „Zulage für Schicht- und Wechselschichtdienst nach § 20 EZulV a.F.) ersetzt. Und diese Zulage, die pauschal bezahlt wurde, war steuerpflichtig.
FG Niedersachsen beurteilt zwei identische Fälle unterschiedlich
Beim FG Niedersachsen haben sich jetzt zwei Senate mit dem Thema befasst. Der zehnte Senat kam zum Ergebnis, dass die Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nicht die Voraussetzungen des § 3b EStG (Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit) erfüllt (FG Niedersachsen, Urteil vom 28.6.2016, Az. 10 K 146/15, Abruf-Nr. 187783)
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