· Fachbeitrag · Einkommensteuer
ISAF-Einsatz in Afghanistan: Sind Zahlungen der NATO in Deutschland steuerfrei?
| Ist Arbeitslohn, den ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland für seine Tätigkeit bei der International Security Assistance Force (ISAF) in Afghanistan von der NATO erhält, in Deutschland einkommensteuerfrei? Mit dieser Frage, die das FG Rheinland-Pfalz zum Nachteil des ISAF-Mitarbeiters entschieden hat, muss sich der BFH befassen. |
Der Fall vor dem FG Rheinland-Pfalz
Im konkreten Fall ging es um einen Ex-Bundeswehrsoldaten, der nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst als International Civilian Consultant (ICC) bei der ISAF tätig war. Die ISAF ist eine vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mandatierte Schutztruppe in Afghanistan, die unter NATO-Führung steht. Deshalb bekam der Ex-Soldat auch sein Gehalt von der NATO. Seinen Wohnsitz behielt er in Deutschland bei.
Ursprünglich vertrat das Finanzamt die Auffassung, dass das Entgelt steuerfrei sei, und zwar nach dem Ottawa-Übereinkommen. Der Lohn für die Jahre 2009 bis 2011 blieb deshalb steuerfrei. Für die Jahre 2012 und 2013 änderte das Finanzamt seine Ansicht. Es setzte die Einkommensteuer unter Einbeziehung der ausländischen Einkünfte (2012: 66.588 Euro; 2013: 41.172 Euro) fest.
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