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  • 06.07.2021 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    KfW erlässt Darlehen nach erfolgreicher Fortbildung: Müssen Sie den Erlassbetrag versteuern?

    | Nehmen Sie ein (KfW-)Darlehen auf, um damit eine Fortbildungsmaßnahme zu finanzieren, können Sie die Zinsen als Werbungskosten absetzen. Was aber gilt, wenn Sie von der KfW einen Teil des Darlehens nach § 13b Abs. 1 Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) erlassen bekommen, weil Sie die Prüfung bestanden haben? Müssen Sie den Erlassbetrag als Einnahmen versteuern, weil Sie die Aufwendungen für das Darlehen als Werbungskosten abgezogen haben? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. |