· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Zuschlag für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit: Steuerfreiheit in der Steuererklärung durchsetzen
| Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt, sollten Sie bei ihm nachhaken, ob er diese Zuschläge beim Lohnsteuerabzug steuerfrei belassen hat. Wenn nicht, können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung gegensteuern. Eine BFH-Entscheidung verrät, worauf es ankommt. |
BFH erlaubt Korrektur des Lohnsteuerabzugs in der Steuererklärung
Mussten Sie im Jahr 2017 an Sonntagen, Feiertagen oder in der Nacht arbeiten und haben dafür neben dem Grundlohn Zuschläge bekommen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber ansprechen. Bitten Sie ihn, Ihnen schriftlich zu bescheinigen, wie hoch die Zuschläge waren und wie er sie steuerlich behandelt hat. Ergreifen Sie Gegenmaßnahmen, wenn er die Zuschläge lohnversteuert hat, obwohl sie eigentlich nach § 3b EStG steuerfrei gewesen wären:
- Beantragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung 2017 die Steuerfreistellung der Zuschläge.
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