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  • 21.07.2016 · Fachbeitrag · Gewinnermittlung

    Lastentransporter: BFH verneint zu versteuernden Privatanteil

    | Befindet sich im Anlagevermögen eines Einzelunternehmers nur ein Firmenwagen, der zum Transport von Material und Werkzeug genutzt wird, kann der Unternehmer die Besteuerung eines Privatanteils verhindern. Er muss nur nachweisen, dass sich der Transporter nicht zu Privatfahrten eignet und dass er noch einen Pkw besitzt, mit dem er privat fährt. Das hat der BFH entschieden. |