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  • 23.09.2015 · Fachbeitrag · Häusliches Arbeitszimmer

    Arbeitszimmer: Halbtägige Telearbeit von zu Hause zählt nicht

    | Eine alleinerziehende Mutter, die vormittags im Büro und nachmittags im häuslichen Arbeitszimmer am Telearbeitsplatz tätig ist, kann Aufwendungen für das Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten geltend machen, wenn ihr der Arbeitsplatz im Büro auch am Nachmittag zur Verfügung stünde. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden. Dass sie alleinerziehende Mutter sei und ihren dienstlichen Arbeitsplatz wegen der Kinderbetreuung nicht nutzen könne, ist für das FG steuerrechtlich unbeachtlich. |