· Fachbeitrag · Internationales Steuerrecht
Ausländische Arbeitnehmereinkünfte: Sonderfälle zur 183-Tage-Regelung beachten
| Die Globalisierung bringt es mit sich. Immer mehr deutsche Steuerzahler erzielen im Ausland Einkünfte - und müssen diese in Deutschland besteuern. Deutschland hat ein Besteuerungsrecht aber nur dann, wenn sich der Arbeitnehmer im Tätigkeitsstaat nicht länger als 183 Tage aufgehalten hat (SSP, 3/2016, Seite 9). Rund um diese berühmt-berüchtigte 183-Tage-Grenze gibt es zahlreiche Feinheiten, die im Einzelfall zu beachten sind. |
Die 183-Tage-Regelung
Nachdem Sie im ersten Schritt entschieden haben, ob bei der 183-Tage-Regelung die Dauer des Aufenthalts oder die Dauer der Ausübung der unselbstständigen Tätigkeit im Ausland maßgeblich ist (siehe SSP 3/2016, Seite 10), müssen Sie je nach DBA noch prüfen, ob die 183-Tage-Grenze auf einen Zwölf-Monats-Zeitraum oder das Steuer- bzw. Kalenderjahr abstellt:
183-Tage-Grenze bemisst sich nach Zwölf-Monats-Zeitraum
Wird in einem DBA zur Ermittlung der Aufenthalts-/Ausübungstage entsprechend dem OECD-Standard (Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) auf einen „Zeitraum von zwölf Monaten“ abgestellt, sind alle erdenklichen Zwölf-Monatszeiträume in Betracht zu ziehen, selbst wenn sie sich überschneiden.
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