· Fachbeitrag · Internationales Steuerrecht
DBA und Arbeitslohn: Wichtige Differenzierungen bei der 183-Tage-Regelung
| Bei Arbeitnehmern, die in Deutschland leben und im Ausland arbeiten, stellt sich in der Praxis die alles entscheidende Frage, welches Land den Arbeitslohn besteuern darf. Das BMF hat in einem ausführlichen Schreiben Stellung zu den Besonderheiten genommen, die in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dazu geregelt sind. Das gilt vor allem für die 183-Tage-Regel. Lernen Sie die wichtigen Unterscheidungen kennen. |
Besteuerung in Deutschland (183-Tage-Regelung)
Abweichend von Artikel 15 Abs. 1 S. 2 OECD-Musterabkommen steht Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht für den im Ausland erzielten Arbeitslohn dar, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind (BMF, Schreiben vom 03.05.2018, Az. IV B 2 ‒ S 1300/08/10027; Rz. 80, Abruf-Nr. 201303):
- Der Arbeitnehmer hat sich insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines ‒ im jeweiligen Abkommen ‒ näher beschriebenen Zeitraums im Tätigkeitsstaat aufgehalten oder die Tätigkeit dort ausgeübt.
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