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  • 20.09.2018 · Nachricht · Kfz-Kosten

    Schätzung des privaten Nutzungsanteils für Firmenwagen tabu

    | Ein Unternehmer muss entweder ein Fahrtenbuch führen oder die 1-Prozent-Regelung nutzen, wenn er den Betriebs-Pkw zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzt. Er darf den – zu versteuernden – privaten Nutzungsanteil nicht mit pauschal 50 Prozent der tatsächlichen Pkw-Kosten ansetzen. Das hat der BFH erneut klargestellt. |