· Fachbeitrag · Leserforum
Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2016: Zu hohe Besteuerung in Steuerklasse VI mindern
| Das Lohnsteuerermäßigungsverfahren wird normalerweise angewendet, um das laufende Nettogehalt zu erhöhen, indem für voraussichtlich anfallende Werbungskosten, Sonderausgaben oder Verluste ein Lohnsteuerfreibetrag beantragt wird. Unbekannter, aber ähnlich effizient ist der zweite Anwendungsfall: Die Beantragung eines Hinzurechnungsbetrags. Er lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer, die zwei gering bezahlte Jobs haben bzw. Rentner, die zwei Betriebsrenten beziehen. |
Frage: Mein Sohn absolviert eine Lehre und jobbt nebenbei in einem Fastfood-Restaurant. Der Ausbildungsbetrieb ermittelt die Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse I, der Arbeitgeber im Nebenjob nach Klasse VI. Durch die Steuerklasse VI zahlt mein Sohn während des Jahres zu viel Steuern, die er erst wieder erstattet bekommt, wenn er eine Einkommensteuererklärung abgibt. Kann mein Sohn die zu hohen Steuerzahlungen nach der Lohnsteuerklasse VI während des Jahres irgendwie vermeiden oder zumindest verringern?
Antwort: Ja, in dem Fall ist es unter Umständen möglich, die negativen Begleiterscheinungen der Lohnsteuerklasse VI - also die viel zu hohen Steuerabzüge - zu minimieren oder sogar komplett zu vermeiden.
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