· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Betriebliche Altersvorsorge: 2014 sind bei der Entgeltumwandlung höhere Beträge steuerfrei
| Arbeitnehmer, die sich dafür entscheiden, einen Teil ihres Arbeitslohns in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umzuwandeln, profitieren im Jahr 2014 von einer höheren Steuerfreistellung. Lernen Sie nachfolgend die Eckdaten zur bAV im Jahr 2014 kennen. |
Grundsätze zur Steuer- und Sozialabgabenfreiheit
Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Gehaltsumwandlung zugunsten einer bAV aus dem unversteuerten Bruttoeinkommen, gilt steuerlich und sozialversicherungsrechtlich Folgendes (§ 3 Nr. 63 EStG; § 1 Abs. 1 Nr. 9 Sozialversicherungs-Entgeltverordnung):
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds | Direktzusage, Unterstützungskasse | |
Steuerfreiheit der Entgeltumwandlung | bis zu 4 % der Beitrags- bemessungsgrenze West | in unbegrenzter Höhe |
Sozialver- sicherungsfreiheit | bis zu 4 % der Beitrags- bemessungsgrenze West | bis zu 4 % der Beitrags- bemessungsgrenze West |
Neue Beitragsbemessungsgrenze West ab 1. Januar 2014
Für das Jahr 2014 erhöht sich die Steuer- und Abgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung. Das liegt daran, dass die Werte zur Sozialversicherung neu festgesetzt wurden und - vor allem - dass die Beitragsbemessungsgrenze West zur Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht wurde.
Rechtslage 2013 | Rechtslage 2014 | |
Beitragsbemessungsgrenze | 69.600 Euro | 71.400 Euro |
Werte für Steuer- und Abgabenfreiheit | 2.784 Euro (4 % von 69.600 Euro) | 2.856 Euro (4 % von 71.400 Euro) |
Folgen bei Gehaltsumwandlung aus dem Bruttoeinkommen
Die Gehaltsumwandlung von unversteuertem Bruttoeinkommen zu Gunsten einer bAV hat folgende steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen:
- Über das Guthaben aus dem betrieblichen Altersvorsorgevertrag dürfen Sie nicht vor dem 60. Lebensjahr verfügen.
- Es ist nicht zulässig, das angesparte Guthaben abzutreten oder zu verpfänden.
- Auf die späteren Versicherungsleistungen müssen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden.
- Bei Neuabschlüssen von betrieblichen Altersvorsorgeverträgen ab 2005 ist die spätere Versorgungsleistung in voller Höhe zu versteuern.