· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Bewertung der Unterkunft bei Soldaten und Polizisten
| Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat zur lohnsteuerlichen Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen Stellung genommen. Insbesondere geht es dabei um die Anwendung der amtlichen Sachbezugswerte bei unentgeltlicher Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung ab 2013 (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 20.12.2012, Az. S 2334 - 26 - V B 3; Abruf-Nr. 130983 ). |
PRAXISHINWEIS | Wird eine Unterkunft entgeltlich gestellt, ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem maßgebenden Wert und dem tatsächlichen Entgelt zu versteuern. |
Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 4 | ID 38160970