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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer


    Bewertung der Unterkunft bei Soldaten und Polizisten


    | Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat zur lohnsteuerlichen Bewertung der Unterkunft bei Angehörigen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen Stellung genommen. Insbesondere geht es dabei um die Anwendung der amtlichen Sachbezugswerte bei unentgeltlicher Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung ab 2013 (Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 20.12.2012, Az. S 2334 - 26 - V B 3; Abruf-Nr. 130983 ). |

    PRAXISHINWEIS | Wird eine Unterkunft entgeltlich gestellt, ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem maßgebenden Wert und dem tatsächlichen Entgelt zu versteuern.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 4 | ID 38160970