23.05.2017 · Nachricht · Lohnsteuer
BFH: Zulage für Schichtdienst von Polizisten ist Arbeitslohn
| Polizisten bei der Bundespolizei, die eine Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten erhalten, müssen diese als Arbeitslohn versteuern. Die Zulage ist nicht nach § 3b EStG steuerfrei, so der BFH. |
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