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  • 23.05.2014 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Dienstwagen: Privatnutzungsverbot schriftlich verankern

    | Darf ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen des Arbeitgebers nutzen, muss er nur dann keinen geldwerten Vorteil für eine unterstellte Privatnutzung versteuern, wenn ein arbeitsrechtliches Privatnutzungsverbot ausgesprochen worden ist. Das lehrt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH). |