· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Dienstwagenbesteuerung: Steuervorteile nutzen und Stolpersteine umgehen
| Das Thema Dienstwagen ist in Lohnsteuerprüfungen ein Dauerbrenner. In der Einkommensteuererklärung kommt das Thema dagegen zu kurz. Die Praxis lehrt aber, dass Arbeitgeber für die Dienstwagennutzung ihrer Arbeitnehmer oft einen zu hohen geldwerten Vorteil versteuern. Arbeitnehmer können das über die eigene Einkommensteuererklärung korrigieren. Lernen Sie nachfolgend die wichtigsten Korrekturfälle kennen. |
Nicht werkseitig eingebaute Sonderausstattung
Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der Ein-Prozent-Regelung sind in den inländischen Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung die Kosten für die Sonderausstattung nur dann einzubeziehen, wenn diese im Zeitpunkt der Erstzulassung werkseitig eingebaut war. Das ist in den Lohnsteueränderungsrichtlinien (LStÄR) 2015 klargestellt worden. Trotzdem beziehen viele Arbeitgeber die Kosten für eine nachträgliche Sonderausstattung ein. Der geldwerte Vorteil ist deshalb oft zu hoch.
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Sie haben 2014 einen Dienstwagen genutzt, den Ihr Arbeitgeber am 3. Januar 2014 gekauft hat. Der inländische Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung betrug 30.000 Euro. Nach zwei Wochen beauftragte Ihr Arbeitgeber das Autohaus, Sonderausstattung im Wert von 5.000 Euro einzubauen.
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