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  • 04.07.2014 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Fahrtenbuch und Ein-Prozent-Regelung nebeneinander unmöglich

    | Nutzt ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen, muss er im Kalenderjahr den zu versteuernden Anteil für die Privatnutzung entweder nach der Ein-Prozent-Regelung oder mittels Fahrtenbuch ermitteln. Beide Methoden nebeneinander sind nicht erlaubt, entschied der BFH. |