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  • 24.02.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Freifahrten von Bahnpensionären sind Arbeitslohn

    | Vergünstigungen, wie zum Beispiel Freifahrten, die die Deutsche Bahn ihren Pensionären gewährt, stellen einen geldwerten Vorteil aus dem früheren Dienstverhältnis dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Es handelt sich nicht um Versorgungsbezüge, so der BFH. |