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  • 24.06.2015 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Lohnsteuerermäßigung: Freibetrag ab 2016 zwei Jahre gültig

    | Beantragen Sie im Lohnsteuerermäßigungsverfahren einen Lohnsteuerfreibetrag müssen Sie ab 2016 nicht mehr jedes Jahr aktiv werden. Ab 2016 soll der Freibetrag zwei Jahre gültig sein. Starttermin ist laut BMF der 1. Oktober 2015 für Freibeträge der Steuerjahre ab 2016 (BMF, Schreiben vom 21.5.2015, Az. IV C 5 – S 2365/15/10001, Abruf-Nr. 144625 ). |