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  • 23.08.2016 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Monatskarte für Nahverkehr: Steuerfreie Erstattung möglich

    | Kaufen Sie sich jeden Monat eine Karte für den öffentlichen Nahverkehr und nutzen Sie diese auch für Auswärtstätigkeiten, kann Ihr Arbeitgeber die Ausgaben teilweise, im besten Fall sogar komplett steuerfrei erstatten. Das steht in einem Erlass der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin. |

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    Ausgewiesene Steuerexperten machen Sie alle 14 Tage mit einem aktuellen steuerlichen Thema vertraut.

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