· Nachricht · Lohnsteuer
Neun-Euro-Ticket als Jobticket: BMF sorgt für Rechtsklarheit
| Seit dem 01.06.2022 gilt das Neun-Euro-Ticket. Just in time hat das BMF mit Schreiben vom 30.05.2022 Stellung zu der Frage genommen, wie Zuschüsse des Arbeitgebers lohnsteuerlich zu behandeln sind. |
Dem BMF zufolge gelten die folgenden Grundsätze (BMF, Schreiben vom 30.05.2022, Az. IV C 5 ‒ S 2351/19/10002 :007, Abruf-Nr. 229455):
- Für die Monate Juni, Juli und August 2022 wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets im Kalendermonat übersteigen. Das gilt aber nur insoweit, dass die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung).
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