· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Zu hoher Lohnsteuerabzug: Bundesweiten Fehler in ELStAM-Datenbank kennen und korrigieren
| Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank wurde für einzelne Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 4 geändert und deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt. Betroffene Arbeitnehmer müssen beim Finanzamt eine Korrektur beantragen. Die OFD Karlsruhe und das Bayerische Landesamt für Steuern sagen, was zu tun ist. |
Fehler wird möglicherweise nicht automatisch bemerkt
Das Problem ist, dass die Finanzämter nicht wissen, bei wem der Fehler passiert ist. Arbeitnehmer, die seit Jahren die Lohnsteuerklasse 3 haben, dürften den Fehler sofort bemerkt haben, da sie im Vergleich zum Vormonat deutlich mehr Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen mussten. Bei folgenden Arbeitnehmern ist die „Entdeckungswahrscheinlichkeit“ aber weniger hoch:
- Arbeitnehmer, die nach langer Arbeitslosigkeit im September erstmals wieder gearbeitet und ihr erstes Gehalt bezogen haben.
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